Weil am Rhein - Die illegale Verwendung von Fahrzeugen, die außerhalb der EU zugelassen sind, kann gravierende Folgen haben. Diese Erfahrung musste letzte Woche eine 24 Jahre alte Frau mit Wohnsitz in Tschechien machen.
Bei einer Ausreisekontrolle beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn wurde festgestellt, dass Sie das in der Schweiz zugelassene Fahrzeug im Wert von rund 127 000 Euro für Fahrten innerhalb der EU genutzt hatte.
Gegen die Frau läuft nun ein Steuerstrafverfahren. Außerdem musste sie die Einfuhrabgaben von mehr als 39 000 Euro vor Ort bezahlen. Zusätzlich hatte sie noch eine Strafsicherheit in Höhe von 5 000 Euro zu entrichten.
Innerhalb der EU führt die zweckwidrige Verwendung von Fahrzeugen, die in so genannten Drittstaaten zugelassen sind, zur Entstehung der Abgabenschuld.
Damit soll vermieden werden, dass Besitzer, die ihr Fahrzeug ordnungsgemäß in der EU anmelden, schlechter gestellt werden
Montag, den 29. August 2011 um 06:33 Uhr
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