Freiburg - Zollfahnder haben 23 Kilogramm Sprengmittel, 26 Kurz- und Langwaffen, eine Kriegswaffe, 35 Waffenteile, zwei Schalldämpfer und über 5000 Schuss Munition bei insgesamt 15 Beschuldigten sichergestellt. Dies ist das Ergebnis eines jüngst abgeschlossenen umfangreichen Ermittlungskomplexes im süddeutschen Raum.
Im Juli 2009 hatten Beamte des Zollamts Waldshut einen aus der Schweiz einreisenden Rentner kontrolliert. In seinem Kofferraum fanden sie zwei Waffenläufe, die der Rentner im Auftrag eines Oberaargauer Waffenhändlers per Post an einen deutschen Empfänger schicken sollte. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte der Mann allerdings nicht vorlegen.
Die daraufhin eingeschaltete Zollfahndung ermittelte, dass der Schweizer Waffenhändler regelmäßig reparierte Waffen, aber auch Neuware und Waffenteile nach Deutschland lieferte, ohne dass Absender oder Empfänger die waffen-steuerrechtlichen Vorschriften beachtetet hätten.
Im Juli 2010 durchsuchten die Zollfahnder die Wohnhäuser dreier Beschuldigter, die mehrfach Lieferungen aus der Schweiz erhalten hatten. Das Haus eines 50-jährigen Deutschen aus dem Kreis Tuttlingen und das eines 54-Jährigen aus dem Kreis Eichstätt / Bayern blieben den Fahndern dabei in besonderer Erinnerung: „Gewehre, Pistolen, Revolver, Munition und kiloweise Schwarzpulver - alles offen zugänglich und neben dem Brenner im Heizraum gelagert. Über einen solchen Leichtsinn kann man sich nur wundern“, so einer der Ermittler.
Der Bayer hatte sich darüber hinaus eine professionelle Waffenwerkstatt eingerichtet, in der er Schusswaffen für sich und seine Schützenkollegen herstellte. Neben Dreh- und Werkbänken hatte er sich einen sogenannten „Schallabsorber“ gebaut, mit dem er zur Probe schießen konnte, ohne dass den Nachbarn der Lärm aufgefallen wäre. Mittels einer Graviermaschine fälschte er außerdem die Beschusszeichen von Behörden und Herstellern. 
In seiner Wohnung fanden die Zöllner überdies eine 20-mm-Spreng-Brand-Granate mit Leuchtspursatz, die von eigens angeforderten Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts entschärft werden musste.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat inzwischen Anklage gegen den Mann aus Bayern erhoben. Er wurde sodann zu einem Jahr sechs Monate mit drei Jahren Bewährungszeit verurteilt.
Allen Beteiligten droht teilweise der Entzug ihrer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse und somit der Verlust der im legalen Besitz befindlichen Waffen.
Die Ermittlungen gegen den Tuttlinger sind noch nicht abgeschlossen.
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Dienstag, den 23. August 2011 um 13:30 Uhr
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