Freiburg/Weil am Rhein (af) - 2010 erzielte das Zollamt Mehreinnahmen in Höhe von etwa 3,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2009. Die Einnahmen setzen sich im Wesentlichen aus der Einfuhrumsatzsteuer mit 33,7 Millionen Euro und den Zöllen mit 4,1 Millionen Euro zusammen.
Im Jahr 2010 stieg die Zahl der abgefertigten Postsendungen insbesondere bedingt durch Internetauktionen um 13,5 Prozent auf 3 440. Nach wie vor werden in Postsendungen von Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums an Privatpersonen Medikamente festgestellt, die nach dem Arzneimittelrecht nicht eingeführt werden dürfen. Dabei wurden mehr als 8 800 Tabletten, etwa 1 500 Milliliter Tropfen und knapp fünf Kilogramm diverser Pulver entweder an den Absender zurückgeschickt oder vernichtet.
Bei der Postabfertigung wurden auch Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt. Die Palette reichte von der nachgeahmten Armbanduhr, die im Original einen Wert von 110 000 Euro aufweist, über Kopfhörer bis zum Zigarettenetui mit ungenehmigtem Schriftzug.
In einem Paket, dessen Inhalt mit Fahrradteilen deklariert war, befanden sich vier verbotene Totschläger. Gegen den Empfänger wurde wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
Rund fünf Kilogramm Fleisch und Wursterzeugnisse fielen den Zollbeamten ebenfalls bei der Postabfertigung auf. Diese Erzeugnisse dürfen jedoch aus den meisten Staaten außerhalb der EU nicht eingeführt werden. Bei einer Postsendung mit Fleisch aus Hongkong war der Inhalt schon vergammelt.
Im Zuge des grenzüberschreitenden Warenhandels mit Drittstaaten außerhalb der EU bearbeitete das Zollamt mehr als 220 000 Vorgänge. Die Zollstelle mit ihren 21 Beschäftigten ist für den ganzen Landkreis Lörrach als so genannte Binnenzollstelle zuständig.
Zusätzlich zu diesem Aufgabenbereich wird die Abfertigung der grenzüberschreitenden Rheinschifffahrt durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden für 5 400 Schiffe mehr als 18 000 Transitverfahren zollrechtlich abgewickelt. Bei mehr als 1 500 Tonnen Waren wurde festgestellt, dass die Sendungen ohne erforderliche Beteiligung der zuständigen Ausfuhrzollstelle ausgeführt werden sollten."
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Mittwoch, den 27. April 2011 um 09:34 Uhr
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