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Trunkenheitsfahrten und Unfall auf der BAB 5

 

Freiburg (rs) - Bei einer Kontrollstelle zur Bundes-Autobahn (BAB) 5 an der Auffahrt Freiburg-Nord missachtete am Sonntag, 27. Februar um 04.30 Uhr ein Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Emmendingen die Anhalte- zeichen der Polizei.

Erst bei der BAB 5-Ausfahrt Teningen konnte der Flüchtende schließlich angestoppt werden. Der Grund für sein Verhalten: Fahren ohne Führer- schein und mit 1,36 Promille.

Bei einer weiteren Kontrollstelle an der BAB 5-Ausfahrt Bad Krozingen wurde ein französischer Pkw-Führer angehalten, der mit 1,74 Promille alkoholisiert war. Als Grund gab er an, Stress mit der Verlobten in der vergangenen Nacht gehabt zu haben. Bekanntlich löst Alkohol jedoch keinerlei Probleme, sondern schafft eher neue, so wie hier.

 


Um 07.05 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der BAB 5 in südlicher Richtung zwischen den Ausschlussstellen Freiburg-Nord und Freiburg-Mitte. Hierbei kam ein französischer Autofahrer mit seinem Pkw von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Grund für den Unfall dürfte die Mischung aus einer schlaflosen Nacht und 0,42 Promille Alkohol sein. Der Fahrer wurde bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.


Bei einem Unfall liegt die Alkoholgrenze bereits bei 0,3 Promille!

Alle drei Fahrzeugführer mussten zur Blutprobe, zwei Fahrer mussten ihren Führerschein bei der Polizei belassen, der dritte konnte keinen abgeben, er hatte ja keinen mehr. In einem Fall besonders ärgerlich, da der Führerschein beruflich für eine Außendiensttätigkeit benötigt wird. Sie werden alle mit einer ordentlichen Geldstrafe rechnen müssen.


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