Freiburg (rs) - Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat im Anhörungsverfahren zum Neu- und Ausbau der Rheintalbahn im Bereich Offenburg-Hohberg alle Stellungnahmen der Fachbehörden einschließlich der umfassenden Stellungnahme der Stadt Offenburg und die dazu vorliegenden Gegenäußerungen der Deutschen Bahn AG (DB) ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgelegte Planung der Bahn allein für den Plan-Feststellungs-Abschnitt (PfA) 7.1 Offenburg - Hohberg. in der vorgelegten Form mit geltendem Recht kollidiert und ist damit nicht genehmigungsfähig ist.
Auf insgesamt 628 Seiten legt das RP dar - im Bild Regierungspräsident Julian Würtenberger mit dem Aktenordner - wo die Unterlagen der Bahn überarbeitet werden müssen. Die Antragsunterlagen werden vom RP daher komplett an die DB zurückgegeben, das Anhörungsverfahren wird vorerst nicht weitergeführt, ein Erörterungstermin findet bis auf Weiteres nicht statt.
Ein Zusammenfassung in Ausschnitten der Abwägungs-Entscheidung im genannten Planfeststellungsabschnitt:
Die Unterlagen der DB sind derzeit unvollständig, inhaltlich zum Teil fehlerhaft und gewichten die Belange in einer Art, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Es bestehen aus heutiger Sicht sogar Zweifel, ob Nachbesserungen an den Planunterlagen dem Vorhaben in der beantragten Variante überhaupt zur Panfeststellungsfähigkeit verhelfen könnten. Das Planfeststellungsverfahren würde daher voraussichtlich zu dem Ergebnis führen, dass der Ausgleich zwischen den betroffenen öffentlichen und privaten Belangen nicht in einer Weise vorgenommen werden kann, der der Gewichtung der einzelnen Belange gerecht wird.
Besonders gravierend ist für das RP unter anderem, dass die Bahn die vorgeschriebenen Lärm-Grenzwerte mit aktiven Schallschutzmaßnahmen großräumig nicht einhalten kann und dies trotz insgesamt rund 16 Kilometer Lärmschutzwände, die unter anderem auf Dammlagen eine Höhe von bis zu 12,5 Meter ab Schienenoberkante (SO) über das Gelände ragen und trotz besonderer Gleispflegemaßnahmen, die der Bahn einen Abschlag von 3 dB(A) bei der Lärmberechnung ermöglichen. Die EU-Richtlinie hierfür liefe für weite Teile von Offenburg damit völlig ins Leere, außerdem wäre das Offenburger Ortsbild durch die vorgesehenen Lärmschutzwände massiv beeinträchtigt. Eine Abwägung alternativer Schutzmaßnahmen sowie eine Begründung zur Auswahl und Dimensionierung der Erschütterungsschutzmaßnahmen sind nicht vorhanden.
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In derzeit 115 weiteren Aktenordnern sind alle Bedenken und Einsprüche entlang der geplanten, zusätzlichen Bahntrasse gesammelt.
Als weiteres gewichtiges Argument kommt hinzu, dass insgesamt 33 Wohn- und 9 Gewerbeeinheiten sowie zusätzlich 161 Garagen zur Realisierung des Vorhabens abgebrochen werden müssten. Dieser erhebliche Eingriff in das Privateigentum bedürfte einer nachvollziehbaren, bisher fehlenden Rechtfertigung.
Nachdem sich die Stadt Offenburg im Sommer 2010 entschlossen hat, die vorhandene Unionbrücke nicht zu erneuern, sondern lediglich zur Nutzung für die nächsten 20 Jahre zu stabilisieren, muss die Bahn auch Abbruch und Neubau der Brücke übernehmen, da nach ihren eigenen Angaben das vorhandene Brückenbauwerk für das Bahnvorhaben zu niedrig ist. Daher ist es die Aufgabe der DB, den Bau der Brücke zu planen und in das Planfeststellungsverfahren einzubringen. Dieser Aspekt fehlt in den Planunterlagen bisher gänzlich.
Die Ausführungen zur Fauna sind unvollständig. Den Untersuchungen zur Fauna ist die aktuelle Rote Liste zugrunde zu legen, die Ausführungen zum Artenschutz sind daher zu überarbeiten und der aktuellen Gesetzeslage anzupassen. Die naturschutzrechtlichen Eingriffe in Offenburg sind vollständig zu erfassen, zu präzisieren, zu bewerten und gegebenenfalls sachgerecht zu kompensieren.
Bahnparallel sind Rettungswege von 3,5 Metern Breite und die Anlage von Buchten als Standflächen für die Einsätze im Abstand von 160 Metern vorzusehen. Die Buchten müssen eine zusätzliche Breite von 5 Metern und eine Länge von 35 Metern haben. Sie sind dort anzulegen, wo ein unmittelbarer Zugang zu den Gleisanlagen erfolgen kann. Die Planunterlagen enthalten diese Maßnahmen nicht. Daher ist eine Umplanung vorzunehmen. Ob und wie die Maßnahmen realisiert werden können, insbesondere im Bahngraben, ist fraglich.
Welche Auswirkungen die Baumaßnahmen während der Bauzeit haben werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Die Vorhabensträgerin hat bisher kein Baustraßen-, Erschließungs- und Baustellenkonzept vorgelegt. Die Baumaßnahmen werden umfangreich und lang andauernd sein, so dass mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrsführung gerechnet werden muss.
In der Gesamtabwägung sind alle betroffenen Belange in einer Gesamtschau mit den Belangen, die für die Realisierung des Projekts sprechen abzuwägen. Nach derzeitigem Sachstand führt zwar nicht jeder der oben aufgeführten Belange für sich genommen dazu, dass das Gesamtprojekt in der vorgelegten Form in Frage zu stellen ist. In einer Zusammenschau resultieren aus den auftretenden Konflikten jedoch erhebliche Zweifel an einer Ausgewogenheit der Planung.
Auf Grund der bereits jetzt vorliegenden Unterlagen bestehen Zweifel, ob Nachbesserungen an den Planunterlagen dem Vorhaben in der beantragten Variante überhaupt zur Planfeststellungsfähigkeit verhelfen könnten.
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Dienstag, den 18. Januar 2011 um 17:43 Uhr
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