Sie sind hier: Startseite Wirtschaft Verkehr Ortsumfahrung Bötzingen und Eichstetten am Kaiserstuhl

Ortsumfahrung Bötzingen und Eichstetten am Kaiserstuhl

 

Freiburg (rs) - Regierungspräsident Julian Würtenberger, Freiburg, ließ es sich nicht nehmen den Planfeststellungs-Beschluss, die Genehmigung für den Neubau der Landstraßen L 114 / L 116 als Ortsumfahrung von Bötzingen und Eichstetten am Kaiserstuhl, am 15. Dezember 2010 persönlich im Rathaus von Bötzingen den Bürgermeistern der beiden Gemeinden, Dieter Schneckenburger und Michael Bruder auszuhändigen.

Da auch die Gemeinde March in den Ortsdurchfahrten von Neuershausen, Buchheim und Hugstetten von der Baumaßnahme profitiert wird, war auch Bürgermeister Josef Hügele anwesend. Die in den 80er Jahren von Nimburg bis zur Kurve vor der Herrenmühlbach-Brücke ausgebaute Straße kann nunmehr über die Kreisstraße K 4977 bis zum Bötzinger Gewerbegebiet Frohmatten an die L 115 angebunden werden.

„Die Maßnahme hat bei uns im Regierungspräsidium hohe Priorität. Mit dem Baurecht in der Tasche bestehen nun gute Chancen auf die notwendigen Mittel aus dem Landeshaushalt“, erläuterte der Regierungspräsident. „Meine Straßenbauabteilung wird nun die technische Ausführungsplanung in Angriff nehmen. Wenn die Mittel fließen, wollen wir bauen.“

Nach einer ersten im Jahre 2007 sowie der zweiten Offenlage und dem Erörterungstermin 2009 wurden noch zahlreiche Anregungen und Einwände in die Planung des Regierungspräsidiums einzuarbeiten. „Ich bin davon überzeugt, dass die nun genehmigte Planung die verschiedenen geprüften Belange wie Natur- und Artenschutz, Hochwassersicherheit, Erhalt des Landschaftsbildes und landwirtschaftliche Interessen bestmöglich berücksichtigt und für den notwendigen Ausgleich sorgt,“ so Würtenberger.

Alle drei Bürgermeister hoffen nun auf baldige Bereitstellung der finanziellen Mittel. Durch die Verlagerung von täglich rund 5.000 Kfz auf die Ortsumfahrung wird sich der Verkehr in den beiden Ortsdurchfahrten mehr als halbieren.

Der Planfeststellungsbeschluss wird mit Rücksicht auf die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel erst im neuen Jahr öffentlich bekannt gemacht und für jedermann zur Einsicht in den Gemeinden ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden noch im Amtblatt der Gemeinden bekannt gegeben.

 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Werbung

Letzte Kommentare

BFN.TV - Team

 
 
Banner