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Bundesratsentscheidung zum Winterreifen

Berlin / Freiburg (rs) - Die am 26. November 2010 vom Bundesrat in Berlin beschlossene Konkretisierung der Winterreifen-Verordnung sorgt laut Volker Mattern, Vorsitzender des ADAC Südbaden e.V. in Freiburg, endlich für mehr Klarheit. „Autofahrer dürfen ab sofort

nicht mehr mit Sommerreifen auf verschneiten und / oder vereisten Straßen unterwegs sein,“ so der Vorsitzende.

 

Die Winterreifen-Verordnung hat auch Gültigkeit für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung!

 

 

Für die weitaus meisten Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit bereits mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind, ändert sich nichts. Wie vom ADAC gefordert, verzichtete der Gesetzgeber auf eine generelle, zeitlich begrenzte Winterreifen-Pflicht ohne witterungsbedingten Anlass. Wer jedoch mit seinem Fahrzeug bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen unterwegs ist, muss nun mit einem Bußgeld von 40,-- Euro rechnen; sorgt er dabei für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80,-- Euro fällig. In jedem der beiden Fälle gibt es zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die ALLE motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

Dennoch besteht, wie bisher, keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Der Gesetzgeber hat sich ausdrücklich in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungs-Vorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum, einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine aus der Situation abhängige Winterreifenpflicht oder, anders ausgedrückt, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Generell müssen alle Achsen eines Kraftfahrzeugs mit Winterreifen ausgerüstet werden, auch bei Allradantrieb. Für Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3, also bei Busse und Lkw gibt es die Besonderheit, dass nur an den Antriebsachsen Winterreifen montiert sein müssen. Begründet wird dies damit, dass aufgrund der erhöhten Naturkautschukanteile der Nutzfahrzeug-Reifen diese von Anfang an für den Ganzjahreseinsatz an den restlichen Achsen geeignet sind.

Entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern empfiehlt der ADAC allerdings ein Mindestprofil von 4 mm. „Dieses sorgt für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen,“ so Volker Mattern.

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