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Kfz-Versicherungen-Wechsel 2010

Freiburg (rs) – Erfolgreich durch den Tarifdschungel der Kfz.-Versicherungen! Die meisten Versicherungsverträge laufen vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres,

deshalb ist ein Kfz-Versicherer-Wechsel in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres möglich. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht haben nur Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklassen-Einstufung erhöht.

Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen möchte, der sollte bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherungs-Police unter anderem die Tipps des ADAC Südbaden e.V. beachten:

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend, sollte  mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen.

Sehr günstige Policen haben oftmals schlechte Rückstufungen, deshalb vor V-Abschluss prüfen, wie weit nach einem Schadenfall zurückgestuft wird. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird.

Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Selbstverständlich ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter, selbstverschuldeter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Diebstahl bzw. Totalschaden mindestens bei sechs Monaten liegen, in guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate!

Bei Neu- und Leasingfahrzeugen KEINE Werkstattbindung akzeptieren, denn, für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt, bei Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten!

Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wild-Unfällen, wobei andere Anbieter auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss erstatten

Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

 

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