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CE-Kennzeichnung: Die neue Spielzeugrichtlinie

Freiburg - Ab 20. Juli stritt eine neue Spielzeugrichtlinie in Kraft, die die bisherige 21 Jahre alte Richtlinie ersetzt. Das Enterprise Europe Network der IHK Südlicher Oberrhein veranstaltet am Mittwoch, 13. Juli 2011 in Lahr ein Informationsseminar für Hersteller und Händler von Spielwaren zu diesem Thema.

Die Änderung der Richtlinie ist derzeit das beherrschende Thema in der Spielwarenbranche und bedeutet einen Vielzahl von neuen Aufgaben für die Hersteller, Importeure, Händler und Inverkehrbringer von Spielwaren. Eine der größten Änderungen ist die Risikoanalyse, die der Hersteller im Rahmen seiner technischen Dokumentation durchführen muss. Die Risikobetrachtung reicht von mechanischen bis hin zu hygienischen Gefährdungen und zwar in der bestimmungsgemäßen Verwendung und in vorhersehbaren Fehlgebrauch von Spielwaren, die ab 20. Juli 2011 greifen und eine Vielzahl von neuen Aufgaben für Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte in der Europäischen Union bringen.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Geltungsbereich der Richtlinie. Danach müssen Produkte auch dann der Spielzeugrichtlinie entsprechen, wenn sie nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Für chemische Eigenschaften gilt eine Übergangsfrist, die am 20. Juli 2013 endet.

Die Teilnahmegebühr beträgt 50,-- Euro für IHK-/HWK-Mitglieder bzw. 100,-- Euro für Nicht-Mitglieder.
Programm und Anmeldung bei:
IHK Südlicher Oberrhein,
Enterprise Europe Network,
Christine Richmann,
Tel.: 07821/2703-692,
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