Freiburg - Der 38-jährige Inhaber einer Freiburger Abbruchfirma ist vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldstrafe von 5 400 Euro verurteilt worden. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Die Arbeitnehmer firmierten nach außen hin als Selbständige, obwohl sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmer standen. Dadurch entstand den Sozialkassen ein Schaden von rund 36 000 Euro.
Die Ermittlungen kamen 2008 durch einen tragischen Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang ins Rollen. Der Verunglückte war zunächst bei dem verurteilten Unternehmer ordnungsgemäß angestellt. Ab 2006 fungierte er dann als Selbständiger. Jedoch trug er weiterhin die Arbeitskleidung der Freiburger Abbruchfirma und wurde von anderen angeblich selbständigen Arbeitnehmern als Vorarbeiter bezeichnet. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Unternehmer auf diese Weise zehn Arbeitnehmer an der Sozialversicherung vorbei beschäftigt hatte. Der Strafbefehl über 180 Tagessätze zu je 30 Euro ist mittlerweile rechtskräftig. Die Beiträge zur Sozialversicherung muss der Unternehmer nachzahlen."
Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 12:25 Uhr
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