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Regierungspräsidien unterstützen Ausbau der Windenergie

Freiburg - Regierungspräsident Julian Würtenberger hat in seiner Rede beim 3. Windbranchentag in Stuttgart betont, dass auch sein Regierungspräsidium auf den Schwarzwaldhöhen und auf der Südwestalb noch großes Potenzial für den Ausbau der Windkraft sieht.

Die Genehmigungsspielräume seien allerdings für die Behörden in den vergangenen Jahren sehr eingeschränkt gewesen. Würtenberger nannte als Hindernisse beispielsweise den strengen Schutz des Auerhuhns, aber auch die sog. „Schwarz-Weiß-Regelung“ im Landesplanungsrecht: Windkraftanlagen sind grundsätzlich nur innerhalb von sog. Vorranggebieten, welche die Regionalverbände in ihren Plänen festlegen, zulässig. Diese starre Regelung zu ändern zählt zu den wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben, mit denen die neue Landesregierung den Ausbau der Windkraft erleichtern will. Der Freiburger Regierungspräsident plädierte vor den zahlreichen Teilnehmern aus der Windenergiebranche, aus Bauverwaltungen und Verbänden daher dafür, den Regierungspräsidien bis zur Gesetzesänderung größeren Spielraum einzuräumen.

Dabei gehe es darum, unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Vorranggebieten Windkraftanlagen zuzulassen. Für derartige Ausnahmen seien die Regierungspräsidien als höhere Raumordnungsbehörden zuständig. Hätten diese hier mehr Spielraum, könnten sie etwa beim Repowering von Altanlagen außerhalb von Vorrangflächen oder, wenn Windhöffigkeit und Artenschutz in Einklang zu bringen seien, flexibler reagieren. Würtenberger sprach sich darüber hinaus auch dafür aus, bereits im Vorgriff auf künftige Vorranggebiete dort Windkraftanlagen zuzulassen, wo das Einverständnis der betroffenen Gemeinden vorliege und die Fortschreibung des Regionalplanes bereits so weit fortgeschritten sei, dass man von einer gewissen Planreife ausgehen könne.

In Anbetracht des strengen Schutzstatus des Auerhuhns, der für zahlreiche Windkraftprojekte bis dato ein k.o.-Kriterium darstellt, befürwortet Würtenberger eine neue Konzeption für den Schwarzwald, um alle naturschutzbezogenen Tabuflächen für Windkraftanlagen einheitlich abzugrenzen. So wäre für Investoren und Genehmigungsbehörden gleichermaßen flächenscharf sichtbar, wo Windkraftanlagen errichtet werden können und wo nicht.

Seine Behörde suche das Miteinander, nicht das Gegeneinander, so Würtenberger. Er bot an, mit allen beteiligten Akteuren in partnerschaftlichem Dialog nach Lösungen zu suchen.

 

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