Lörrach - Nicht folgenlos blieb der Leistungsbetrug eines 29-jährigen Mannes aus dem Landkreis Lörrach. Weil er ungerechtfertigt Sozialleistungen in Höhe von rund 6 800 Euro bekam, erhielt er vom Amtsgericht Lörrach einen Strafbefehl über 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Der als arbeitslos gemeldete 29-Jährige beantragte für sich und seine Familie über einen Zeitraum von 15 Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Jedoch verschwieg er der ehemaligen Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Lörrach (GAL), dass er und seine Frau zeitweise eine Arbeitsstelle hatten und daraus Einkünfte erzielten. Durch einen Datenabgleich stellte die GAL die Überzahlungen fest und schaltete das Hauptzollamt Lörrach ein. Neben der Geldstrafe muss der Mann auch die zu viel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 19:03 Uhr
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