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Landgericht weist Beschwerde der Stadt Freiburg wegen des abgelehnten Antrags auf Unterbringung Sicherungsverwahrte zurück

Freiburg (af) - Mit vollkommenem Unverständnis hat die Stadt Freiburg die heute ergangene Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis genommen. Die Stadt hatte am Montag Beschwerde gegen de Beschluss des Landgerichts eingelegt, den Antrag auf weitere Unterbringung eines in Freiburg lebenden Sicherungsverwahrten abzulehnen. Das Gericht hatte den Anfang Februar gestellten Antrag am 29. März mit der Begründung abgelehnt, die Stadt habe keine geeignete Unterbringungsmöglichkeit benannt.

Die Stadtverwaltung hatte dem Gericht am 10. März ein Bestätigungsschreiben des Sozialministeriums vorgelegt, in dem das Ministerium der Stadt zusagte, eine Unterbringung, die den Anforderungen des Therapieunterbringungsgesetz (ThuG) entspricht, bei Vorliegen eines Einweisungsbeschlusses kurzfristig bereit zu stellen. Am Montag dieser Woche informierte das Sozialministerium den zuständigen Ersten Bürgermeister Otto Neideck darüber, dass diese Einrichtung in Heilbronn zur Verfügung stünde. Auch dies hatte die Stadt dem Gericht mitgeteilt.

In der Ablehnung der Beschwerde beurteilt das Gericht jedoch eine Unterbringung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Heilbronn als nicht den Bestimmungen des ThUG entsprechend. „Diese Ablehnung lässt sowohl die Stadt als auch die mit der Überwachung extrem strapazierte Polizei vollkommen im Regen stehen“, urteilt Neideck heute. „Wir werden uns erneut an das Sozialministerium wenden und auch das Innenministerium des Landes um Unterstützung bitten, um den für die Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern aber auch für die Polizei unhaltbaren Zustand abzuwenden.“ Durch die Dauerüberwachung seien viele Kapazitäten der Polizei gebunden, die an anderen Stellen in der Stadt gebraucht werden, so Neideck.

Die Beschwerde wird nunmehr dem Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegt.

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