Â
Basel-Stadt (rs) – Das Gesundheitsdepartement des Kanton Basel- Stadt vereinbarte mit der Basler chemisch-pharmazeutischen Industrie vor mehr als 10 Jahren Massnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicher- heit. Dabei verpflichteten sich die chemisch-pharmazeutischen Groß- firmen des Kantons ihre Anlagen bezüglich der Erdbebensicherheit bis
2002 zu überprüfen und gegebenenfalls im Rahmen der Störfallvor- sorge bis 2010 nachzurüsten.
„Erstmals in der Schweiz wurde im Bereich der Störfallvorsorge die Erd- bebensicherheit von Bauten und Anlagen systematisch überprüft und ein gemeinsames Vorgehen zwischen Behörde und Industrie beschlos- sen und umgesetzt. Die Vereinbarung hat für Basel und für die Schweiz deshalb Modellcharakter, auch bezüglich der Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft,“ so Regierungsrat Carlo Conti, Leiter des Gesund- heitsdepartement Kanton Basel-Stadt.
Untersucht und in einem Maßnahmenplan definiert wurden alle störfall- relevanten Anlagen und Installationen, die werkseigenen Erdgasnetze, Bauten mit lebenswichtigen Funktionen. Die Maßnahmen hatten zum Ziel, dass bei Störungen und Zwischenfällen in den Werken keine Per- sonen innerhalb und außerhalb der Firmenareale zu Schaden kommen. Seit Ende 2010 erfüllen alle betroffenen Gebäude wie vereinbart die Schweizer Normen gegen Erdbeben.
Die Firmen Roche und Novartis untersuchten darüber hinaus auch alle anderen Gebäude auf ihrem Areal und rüsteten sie zum Teil nach. Beide Unternehmen haben nicht nur eigene Erdbebennormen, sondern ver- fügen auch über ausgewiesene Fachleute bzw. eine interne Erdbeben- fachstelle, die eine effiziente Umsetzung der Vorgaben gewährleisten. Die Firma Huntsman überprüft periodisch und eigenverantwortlich ihre Gebäude, Anlagen und Installationen.
Der Kanton Basel-Stadt hat damit einiges unternommen, um den Schutz der Bevölkerung und des Wirtschafsstandortes Basel zu verbessern. Zusätzlich zur Nachrüstung kantonaler Bauten und Infrastrukturen wurden zusammen mit dem Schweizerischen Erdbebendienst, dem Bundesamt für Umwelt und der Universität Basel moderne Grundlagen zur Einschätzung der Gefährdung (Erdbeben-Mikrozonierung) und zur Überwachung der seismischen Aktivität (Starkbebenmessnetz) erarbeitet. Im geltenden Baurecht wurde die Anwendung der Erdbebennormen für alle Bauprojekte im Kanton als verbindlich erklärt. Die Fachstelle Gefahrenprävention des Bereichs Gesundheitsschutz, koordiniert und vernetzt die Tätigkeiten der Erdbebenvorsorge.
Trotz der großen Anstrengungen der Beteiligten bleibt die Erdbeben- vorsorge in einem urbanisierten und industrialisierten Gebiet wie der Nordwestschweiz für die nachfolgenden Generationen eine Daueraufgabe.
Â
Samstag, den 05. März 2011 um 10:30 Uhr
|