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Netto-Miete um 2,1 Prozent auf 7,29 Euro gestiegen

Freiburg (kf) - Die Ergebnisse aus den Befragungen zur Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels liegen jetzt vor. Ein Ergebnis ist, dass die mittlere monatliche Nettomiete aller Wohnungen, unabhängig von Wohnfläche, Baujahr und sonstigen Merkmalen, nun bei 7,29 Euro liegt und damit um 2,1 Prozent höher als bei der letzten Erhebung im Jahr 2008. Mit Stichtag 1. Juli 2010 dieses Jahres hatte das mit der Umsetzung beauftragte Hamburger Fachinstitut GEWOS 2.047 mietspiegelrelevante Datensätze erhoben und ausgewertet. Begleitet wurde die wissenschaftliche Erstellung des Mietspiegels dieses Mal von einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Mieter- und Vermieterinteressensverbänden, der Freiburger Wohnungsbauunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften unter Vorsitz des ehemaligen Richters am Landgericht Mannheim und Mietrechtsexperten Hubert Blank. Die Arbeitsgruppe legte die Qualitätskriterien für das Fachinstitut fest, erarbeitete die Fragenbögen, bewertete die Ergebnisse und die Dokumentation. Dem Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe mehrheitlich die Annahme des neuen Mietspiegels als sog. „qualifizierten Mietspiegel“ empfohlen. 2 Erster Bürgermeister Otto Neideck bedankte sich bei den Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe und vor allem bei Richter a.D. Hubert Blank für die konstruktive und fundierte Arbeit. „Mit der Arbeitsgruppe haben wir gutes Instrument gefunden, alle Interessensverbände in die Erarbeitung des qualifizierten Mietspiegels 2011 einzubeziehen. Ich hoffe, dass dieser Mietspiegel dazu führt, die Diskussionen in der Stadt zu versachlichen!“

Die Entwicklung der durchschnittlichen Nettokaltmiete in den letzten Jahren stellt sich folgendermaßen dar:



Vom Institut GEWOS wurde nach der sogenannten Regressionsmethode eine Basismiete ermittelt, die von der Größe der Wohnung abhängig ist. Besonderheiten bei der Art, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung werden über ein Tabellensystem mit Zu- und Abschlägen erfasst, so dass eine ortsübliche Vergleichsmiete detaillierte ermittelt werden kann. Auch die Wohnlage spielt wieder eine Rolle. Dazu wurden die Mietpreise in den verschiedenen Stadtteilen betrachtet, ergänzt durch Merkmale der kleinräumlichen Lage in der direkten Umgebung. Stadtteile mit identischen Miethöhen wurden zu einer Mietpreiszone zusammengefasst, so dass sich wie im vorangegangenen Mietspiegel insgesamt 5 Mietpreiszonen ergaben, allerdings mit Veränderungen in der Zuordnung. Für die Stadtteile Riesefeld und Vauban ergaben sich gegenüber dem früheren Mietspiegel mit der neuen Mietpreiserhebung eine Zuordnung in andere, höher zu bewertende Zonen, gleiches ergab sich für Betzenhausen, Littenweiler und Ebnet. 3 Für die Erhebungen zum energetischen Zustand der Wohnungen, der nach Beschluss des Gemeinderates ebenfalls berücksichtigt werden soll, musste eine Vermieterbefragung durchgeführt werden. Der Rücklauf dieser Fragebögen war jedoch unterdurchschnittlich gering und die Bögen oft lückenhaft ausgefüllt. So ergab sich keine ausreichenden Datenbasis, um energetische Merkmale in den Mietspiegel 2011 zu integrieren.

Im Einzelnen kann von der Basismiete bei einem Bau des Hauses zwischen 1919 und 1948 sowie 1961 bis 1985 jeweils 3 Prozent abgezogen werden, beim Bau zwischen 1949 und 1960 sogar 9 Prozent. Bei den Kriterien zur Art und Beschaffenheit können bei einer Wohnung mit Einfachverglasung der Fenster 15 Prozent von der Basismiete abgezogen werden. Eine Maisonette-, Galerie- oder Penthousewohnung kann 19 Prozent mehr Miete kosten. Für die Ausstattung können bei Installationen überwiegend über Putz 11 Prozent abgezogen werden, fehlt eine Gegensprechanlage mit Türöffner 6 Prozent. Eine gut nutzbare Terrasse im Erdgeschoss kann mit 12 Prozent mehr Miete zu Buche schlagen, eine gehobene Küchenausstattung gar mit 20 Prozent und hochwertige Böden mit 10 Prozent. Für die Wohnlagen wurde die Altstadt mit dem höchsten Zuschlag von 16 Prozent bewertet. Herdern, Neuburg und Vauban können 11 Prozent mehr kosten, Günterstal, Oberau, Stühlinger, Waldsee, Wiehre, Betzenhausen, Ebnet, Littenweiler, Rieselfeld mit 4 Prozent. Abschläge von 5 Prozent sind in Haslach, Kappel, Lehen, St. Georgen, Zähringen und Mooswald ausgewiesen. Bis zu 11 Prozent dürfen es in Brühl, Hochdorf, Landwasser, Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen und Weingarten sein. Eine Emissionsbeeinträchtigung wie zum Beispiel eine hohe oder sehr hohe Erschütterung, gibt 9 Prozent Abschlag, 10 Prozent Zuschlag können es bei einer Wohnung sein, die nicht an einer Straße oder an einer Spielstraße liegt. Mit 7 Prozent schlägt eine geringe Lärmbelästigung drauf, 5 Prozent mehr können es bei einer Lage an Bergwaldgebieten, Wald-, Wiesen- oder Parkflächen sein.

Zusammengefasst kann eine Wohnung am meisten Zuschläge verzeichnen, wenn sie eine Dachterrasse besitzt, in der Altstadt mit Sicht auf historische Bauten liegt sowie eine Fußbodenheizung hat. Umgekehrt können die meisten Abschläge angerechnet werden, wenn die Wohnung an einer Durchgangs- oder einer Hauptverkehrsstraße und im Souterrain liegt und über kein Bad oder ein Außen-WC verfügt.

Der Gemeinderat wird im Hauptausschuss am 22. November nicht öffentlich über den Mietspiegel beraten und am 30. November dazu einen Beschluss fassen, damit er 2011 zum 1. Januar in Kraft treten kann. Die Arbeitsgruppe hat in ihrer letzten Sitzung dem Gemeinderat empfohlen, dem Mietspiegel in der jetzt vorliegenden Form zuzustimmen. Seit 1994 lässt die Stadt 4 Freiburg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Als qualifiziert gilt ein Mietspiegel gegenüber einem einfachen dann, wenn nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt und von der Gemeinde oder Interessensvertreterinnen – und vertretern von Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mietern anerkannt wurde. Er muss alle zwei Jahre aktualisiert werden, um weiter Gültigkeit zu haben.

Der Mietspiegel kann ab Januar 2011 beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, montags von 10.30 bis 15 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 11.30 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 11.30 Uhr für 7,50 Euro erworben werden. Auch im Internet kann er ab dann unter www.freiburg.de/mietspiegel online kostenpflichtig heruntergeladen oder bestellt werden.

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