Basel Stadt 30.08.2010 (kg) - Der Regierungsrat hat nach erfolgter Vernehmlassung (Anm. der Red.: Phase des Gesetzgebungsverfahrens) zwei bereinigte Gesetzesentwürfe gutgeheissen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dieser umfassend modernisierten Gesundheitsgesetzgebung bezweckt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Vorgaben des Bundes.
Ein in der Vernehmlassung breit akzeptiertes Gesundheitsgesetz für den Kanton Basel-Stadt will unter anderem eine zeitgemässe Ausgestaltung der Patientenrechte, die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, die Gewährleistung des Rechts auf palliative Behandlung sowie einen jährlich erscheinenden Gesundheitsversorgungsbericht.
Nach Massgabe des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler sollen die staatlichen Spitäler zu öffentlich-rechtlichen Anstalten werden. Diese Vorlage ist eine notwendige Konsequenz aus der Neuregelung des KVG (Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung), die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz soll einen starken Service public gewährleisten, den freien Zugang zu den medizinischen Leistungen der öffentlichen Spitäler sichern, attraktive Arbeitsplätze für das Spitalpersonal erhalten sowie die weiterhin im Eigentum des Kantons stehenden öffentlichen Spitäler regional und national positionieren.
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Montag, den 30. August 2010 um 08:48 Uhr
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