Freiburg (rs) - Stechpalmen (Ilex aquifolium) sind naturschutzrechtlich besonders geschützt, auch Misteln (Viscum album) dürfen nicht beliebig gesammelt werden.
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Die mit rot glänzenden Beeren bestückten Zweige der Stechpalme mit ihren stacheligen Blättern sind in der kommenden Weihnachts- zeit als dekorativer Schmuck wieder besonders begehrt. Die Stechpalme ist nach der „Bundesartenschutzverordnung“ besonders geschützt. Von wild wachsenden Stechpalmenbäumen und –sträuchern im Wald sind folglich die Finger zu lassen, das Abschneiden von einzelnen Zweigen, aber auch das Sammeln der roten Früchte ist verboten!
Nicht nur aus dekorativen, sondern vielmehr aus mythologischen Gründen und zur Wiederbelebung alter Bräuche - Bringt Glück, unterm Mistelzweig Küssen erlaubt, vertreibt böse Geister – sind auch Mistelzweige mit ihren weißlichen Beeren eine weihnachtliche Attraktion. Misteln wachsen als „Halbschmarotzer“ auf Apfelbäumen, Weiden, Pappeln und auch auf Tannen. Sie sind naturschutzrechtlich nicht besonders geschützt und dürfen, in kleinen Mengen, geerntet werden, jedoch nicht von als Naturdenkmal ausgewiesenen Bäumen oder in Naturschutzgebieten. Unbedingt zu beachten ist, dass der misteltragende Baum nicht beschädigt wird.
Der Schutz der beiden Pflanzenarten dient nicht nur der Bestandserhaltung, sondern sie sind mit ihren weißen und roten Beeren ein wichtiges Nahrungsangebot für die vielen im Winter hier bleibenden Vogelarten.
Das gewerbsmäßige Sammeln von wildwachsenden Misteln wie auch Stechpalmenzweigen und deren Vermarktung ist nicht erlaubt, Verstöße werden mit Bußgeldern belegt. Auf Stechpalme und Mistel als winterlichen Haus- und Festtagsschmuck muss nicht verzichtet werden, der Blumenfachhandel bietet von der Stechpalme mittlerweile Kulturformen mit noch üppiger Beerenausstattung und interessanter Blattzeichnung an.
In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, bei der örtlichen Unteren Naturschutzbehörde (Rathaus) eine Sondergenehmigung zu erhalten. Auch die örtlichen Forstämter bieten gelegentlich bei und nach notwendigen Baumfällungen Mistelzweige zum Verkauf an.
Weitere Infos, zum Beispiel in Freiburg unter www.freiburg.de/forstamt Forstamt Freiburg, bei der Unteren Naturschutzbehörde im UmweltschutzamtÂ
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 oder in den örtlichen Rathäusern der Städte und Gemeinden.
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Dienstag, den 23. November 2010 um 13:45 Uhr
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